Da ich ein tiefes Vertauen in die Wirksamkeit meiner Tätigkeit habe, ist das folgende Honorar nur dann zu zahlen, wenn die Teilnehmenden einen Nutzen für ihre Potentialentfaltung feststellen können. Anderfalls halte ich ein Honorar auch nicht für gerechtfertigt. Lediglich jeweils angefallene Reise- und Übernachtungskosten würde ich dann berechnen.

 

Ist Wirksamkeit, ein Nutzen meiner Tätigkeit, der Fall, so beträgt mein Tageshonorar 650,00 Euro, plus 19% MwSt.

 

Für eine Stunde beträgt mein Honorar 75,00 Euro, plus 19% MwSt.

 

Sollte eine Anreise und Übernachtung für mich erforderlich sein, kommen diese Kosten zum Honorar hinzu. 

 

So kann eine Finanzierung meiner Tätigkeit kein Hinderungsgrund für eine Potentialentfaltung sein, denn es zahlt sich entweder aus - oder andernfalls entstehen kaum Kosten ;-)